DIE KRAFTFAHRZEUGSTEUER -In Spanien ist „alles“ anders

Letztes Jahr hat mir ein schon sehr lange hier an der Costa Blanca lebender Deutscher erklärt, hier, in Spanien, ist alles anders! Okay, es ist nicht „alles“ anders… Aber doch verdammt viel.

Deswegen erkläre ich mal für künftige Neu-Spanier ein paar Dinge, die ich herausgefunden habe. Ohne Garantie für 100%Ige Korrektheit natürlich!  Vielleicht interessiert es den Einen oder  Anderen.

Die Verwaltung, Abrechnung, Kontrolle und Erhebung sowie die Überprüfung der Kfz-Steuer IVTM in Spanien obliegt der Kommunalverwaltung (Gemeinde), wo das Fahrzeug steuerlich registriert ist. Gezahlt werden muss sie ein Mal jährlich bei SUMA, dem örtlichen Finanzamt. Bisher hatte ich die Information über drei Zahlungswege: bar im SUMA Büro, per Überweisung von einem spanischen Konto und per Kreditkarte.

Heute habe ich herausgefunden, dass man im örtlichen SUMA-Büro auf dezidierte Nachfrage (!) auch ein Abbuchungsverfahren (sogar von deutschem Konto) ordern kann. Aber das bietet niemand freiwillig an! Gezielt nachfragen.

Die IVTM ist lokal unterschiedlich hoch.

In Deutschland ist seit 2009 eine Bundessteuer.
Sie ist bundesweit gleich hoch. Aus Vollstreckungspräventionsgründen ist die Zulassung eines Fahrzeugs nur möglich, wenn vom künftigen Halter in der Zulassungsbehörde ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer abgegeben wird. Es kann auch eine schriftliche Ermächtigung zum Einzug vom Konto eines Dritten vorgelegt werden.

Schon große Unterschiede, oder?

Aufklärungsgrüße von der Erklärbärin
Ute Gorny

www.villa.der.erklaerbaerin.de

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