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MUNDRAUB
Ich plädiere für Mundraub nach der Rechtsprechung von VOR 1975!!!
Mundraub ist ein ehemaliger Rechtsterminus, der nur mehr in der gehobenen Allgemeinsprache verwendet wird. Er bezeichnet den Diebstahl oder die Unterschlagung von Nahrungs- oder Genussmitteln oder von anderen Gegenständen des hauswirtschaftlichen Gebrauchs in geringer Menge oder von unbedeutendem Wert zum alsbaldigen Verbrauch zum Gegenstand hatte.
Dieser Straftatbestand wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1975 abgeschafft, sodass heute die höheren Strafen für Diebstahl oder Unterschlagung verhängt werden können.
BEGRÜNDUNG zu meiner Verteidigung:
Ich war kurz vor dem Verhungern!
Habe mich den ganzen Tag mit Javiers Tomaten über Wasser gehalten.
Es gibt in zig km Umkreis kein Geschäft zum Erwerb von Lebensmitteln.
Nebenan bekommen 250 Personen high end Küche und ich muss Verhungern!
Und es war Niemand da, den ich hätte um Erlaubnis fragen oder Bescheid sagen können mit der Schokolade!
Und ich gelobe, sobald mein Fliwatüüt da ist, fahre ich Einkaufen und ersetze die Milka Schokolade.
Das dürfte sich doch als absolut strafmildernd auswirken. Oder?