Nach dem Gesetz zur Verhütung von Arbeitsrisiken muss jedes in Spanien tätige Unternehmen einen oder mehrere Angestellte zur Erfüllung der (diversen) Pflichten in Sachen Arbeitssicherheit abstellen, oder dieser Verpflichtung durch Abschluss eines Plans zur Arbeitssicherheit (plan de prevención de riesgos laborales=PRL) mit einem entsprechend spezialisierten Unternehmen nachkommen (wenn nicht drohen Bußgelder und strenge Haftung bei Arbeitsunfällen). (Diese beiden Mitarbeiter sind das wohl eher nicht…)
Das spanische System der Sozialen Sicherheit kennt keinen eigenen Zweig für Arbeitsunfälle und Berufs krankheiten. Diese Aufgabe übernimmt entweder das Nationale Institut für Soziale Sicherheit (INSS) oder eine der Berufsgenossenschaften (Mutuas de Accidentes de Trabajo y Enfermedades Profesionales).
Obligatorisch oder freiwillig? Unternehmen und Selbstständige müssen die vorübergehende Erwerbsunfähigkeit aufgrund eines allgemeinen Notfalls ihrer Arbeitnehmer bei einer Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit abdecken. Nun ist die Deckung beruflicher Risiken durch einen Fonds auf Gegenseitigkeit völlig freiwillig, und Sie können sich für die Absicherung dieser Risiken durch eine Verwaltungsstelle der Sozialversicherung (Nationales Institut für Soziale Sicherheit und Sozialinstitut der Marine) oder eine Gegenseitigkeitsgesellschaft entscheiden. Unabhängig von der Wahlmöglichkeit des Arbeitgebers sind Inhalt und Umfang der Beitragspflicht genau gleich.
In ES und D werden die Beiträge ausschließlich von den Arbeitgebern gezahlt- nicht von den Arbeitnehmern.
Bei uns in Deutschland gibt es dafür die Berufsgenossenschaften. Bei diesen handelt es sich um Sozialversicherungsträger. Sie sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung organisiert und finanzieren sich im Wesentlichen aus Beiträgen der ihnen durch Pflichtmitgliedschaft zugewiesenen Unternehmen.
Also sowohl in ES als auch in D ist die Absicherung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Pflicht. Die Finanzierung unterscheidet sich. Räusper, und die Auslegung von Arbeitssicherheitsregeln auch
Eure Erklärbärin
Ute Gorny
www.villa.der.erklaerbaerin.de